Herzlich Willkommen beim

Fischereiverein Lauingen e.V.

Preisliste Erlaubnisscheine für Vereinsmitglieder

Tageskarte

€ 16,50

Wochenkarte

€ 35,50

Monatskarte

€ 49,50

Jahreskarte

€ 180,00

Jahreskarte Jugendliche ohne Prüfung

€ 30,00

Jahreskarte Jugendliche mit Prüfung

€ 60,00

Preisliste Erlaubnisscheine für Gastfischer

Tageskarte ohne Auwaldsee

€ 20,50

Tageskarte mit Auwaldsee ohne Boot

€ 24,50

Wochenkarte ohne Auwaldsee

€ 49,50

Wochenkarte mit Auwaldsee ohne Boot

€ 63,50

Monatskarte ohne Auwaldsee

€ 75,50

Monatskarte mit Auwaldsee ohne Boot

€ 89,50

Jahreskarte ohne Auwaldsee und ohne Wagerseen

€ 240,50

Ausgabestellen für Erlaubnisscheine

Avia – Servicestation
Gundelfinger Str. 36
89415 Lauingen
Tel: 09072 / 4597
Montag bis Samstag von 6°° Uhr – 20°°Uhr

Aalener Angelmarkt
Ringstr.39
73450 Neresheim

Aktuelle Gewässerkarte für Gastfischer und Mitglieder

Fischstrecken Donau/Auwaldsee/Stadtkiesgrube/Kesselseil/Kuttelfleck/Biblis/Schwal                Der Erlaubnisschein für den Auwaldsee ist gesondert zu erwerben                                               Alle anderen Gewässer des Fischereivereins Lauingen sind für Gastfischer gesperrt

 

Aktuelle Gewässerkarte nur für Mitglieder

Fischstrecken Wagerseen 1 bis 5                                                                                                        Alle anderen abgebildeten Gewässer auf dieser Karte dürfen nicht befischt werden

Gebührenübersicht  Mitglieder Stand: 01.01.2009


Erwachsene

Jugendliche


Vereinsbeitrag jährlich

€ 20.-

€ 20.-


Verbandsbeitrag jährlich

€ 21.-

€ 21.-


Erlaubnisschein Jahreskarte

€ 180.-

€ 30.-                              € 60.-

ohne Prüfung               mit Prüfung

Ausputzgebühren für 2 Tage nur Jahreskarten-inhaber

€ 60.-

€ 25.-

ab 14 Jahren

Aufnahmegebühren jeweils einmalig


Erwachsene

Jugendliche


1. Rate nach vorläufiger Aufnahme

€ 200.-

€ 40.-


2. Rate nach endgültiger Aufnahme

€ 200.-

€ 40.-


Die Jahreskarte wird nur gegen Barzahlung, und nur bei Vorlage eines gültigen staatlichen Fischereierlaubnisscheines und Fischerpasses ausgegeben.

Jugendliche ohne staatliche Fischerprüfung  dürfen die Fischerei nur in Begleitung Erwachsener Vereinsmitglieder ausüben.

Nach abgelegter staatlicher Prüfung haben Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr das Recht, die Fischerei selbstständig auszuüben (ohne Begleitung Erwachsener). Es ist jedoch der Erwerb des Fischereierlaubnisscheines erforderlich.

Hinweis: Camping mit Wohnwagen oder Zelt ist an den Gewässern des Fischereivereins Lauingen grundsätzlich verboten.